
Die Prävention im Umgang mit Arbeitsmitteln ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes, weil unsachgemäß eingesetzte oder beschädigte Geräte eine unmittelbare Gefahr für Sicherheit und Gesundheit darstellen können. Arbeitsmittel – ob auf der Baustelle oder im Büro – müssen stets sachgerecht verwendet, regelmäßig geprüft und instand gehalten werden, um Risiken wie Stromschläge, Brände, Stürze oder gesundheitliche Belastungen zu vermeiden.
Ein sinngemäßer und fachgerechter Betrieb bedeutet:
- Die Arbeitsmittel werden nur für den vorgesehenen Zweck genutzt.
- Sie werden durch unterwiesene und befugte Personen bedient.
- Sie befinden sich in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand.
Das betrifft nicht nur Maschinen oder Leitern im handwerklichen Bereich, sondern auch alltägliche Büroarbeitsmittel, wie:
- Elektrische Betriebsmittel: Monitore, PCs, Drucker, Ladegeräte – bei mangelhafter Isolierung oder falscher Handhabung drohen Stromunfälle.
- Feuerlöscher: Müssen funktionsfähig und zugänglich sein – sonst helfen sie im Ernstfall nicht.
- Bürostühle oder Schreibtische: Falsch eingestellt oder beschädigt verursachen langfristig Haltungsschäden.
Warum ist das für den Arbeitsschutz so wichtig?
Weil die Sicherheit am Arbeitsplatz nur dann gewährleistet ist, wenn alle eingesetzten Mittel zuverlässig funktionieren und keine Gefährdung darstellen. Mängel an Arbeitsmitteln sind eine häufige Ursache für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten – viele davon wären durch einfache Prävention vermeidbar.
Und warum muss das dokumentiert werden?
Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordern, dass Arbeitgeber die Sicherheit der verwendeten Arbeitsmittel regelmäßig bewerten und dokumentieren. Das schafft Nachvollziehbarkeit, Rechtskonformität und schützt im Schadensfall vor persönlicher Haftung.
Fazit:
Nur wer die Arbeitsmittel regelmäßig prüft, dokumentiert und richtig einsetzt, kann sicherstellen, dass sie nicht zur Gefahrenquelle werden. Prävention ist kein „Nice-to-have“, sondern gesetzliche Pflicht und praktischer Schutz für Beschäftigte – ob auf der Leiter oder am Schreibtisch.
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